Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das die Rückgabe alter Elektrogeräte und ausgedienter E-Zigaretten vereinfachen soll. Der Handel muss künftig Rückgabestellen für alte Mobiltelefone, Taschenlampen oder Elektrorasierer einheitlich kennzeichnen.
Das Gesetz zielt darauf ab, die Sammelquoten zu verbessern. „Die Sammlung der Ressourcen aus Elektrogeräten sind wertvoll für die Kreislaufwirtschaft“, zitierte die Agentur dpa den CDU-Abgeordneten Florian Bilic in der Mitteilung. In deutschen Haushalten haben sich den Angaben zufolge mehr als 300 Millionen ausgediente Laptops und Handys angesammelt. Darin schlummern wertvolle Rohstoffe.
Elektronische Zigaretten dürfen Verbraucher künftig nach dem Gebrauch uneingeschränkt und kostenlos an allen Verkaufsstellen zurückgeben – auch wenn sie kein neues Produkt kaufen. Anders als ursprünglich geplant, gilt diese Regelung nicht nur für Einweg-Produkte, sondern auch für Mehrweg-E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer.
Bundestag fordert Prüfung eines Verbots
Das Parlament wirbt zugleich für ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten. In einer Entschließung, die mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD beschlossen wurde, fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, ein nationales Verbot von Einweg-E-Zigaretten zu prüfen.
Die Gesetzesnovelle sieht außerdem vor, dass alte Elektrogeräte am Wertstoffhof nur noch von geschultem Personal in die Sammelcontainer einsortiert werden dürfen. Dies soll das Brandrisiko durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithium-Batterien senken.
