Die Amtschefkonferenz der 102. Arbeits- und Sozialministerkonferenz in München sprach sich für ein gesetzliches Direktanstellungsgebot für Plattformbeschäftigte im Bereich der Essenslieferdienste aus. Sie empfahl den Ministern diese Maßnahme. Dieser Schritt soll verbindliche Mindeststandards sicherstellen sowie die rechtliche und soziale Absicherung von Fahrern verbessern. Ende November stimmen die Arbeits- und Sozialminister der Länder bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz über den Antrag ab.
Regelungen aus der Fleischindustrie übertragen
Berlin und Hamburg brachten den Antrag ursprünglich ein. Niedersachsen unterstützt ihn. Dr. Christine Arbogast, Staatsekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. will, dass die gesetzlichen Regelungen aus der Fleischindustrie auf die Plattformökonomie übertragen werden. „Die zunehmend komplexen Strukturen von Subunternehmern erschweren die Schaffung fairer Arbeitsverhältnisse erheblich“, erklärte sie. In der Fleischindustrie habe das Arbeitsschutzkontrollgesetz mit einem gesetzlichen Verbot von Werkverträgen und einem verpflichtenden Direktanstellungsgebot die Situation spürbar verbessert.
Niedersachsen rügt Entlassungen bei Lieferando
Befristete Verträge, niedrige Vergütungen und eine starke Abhängigkeit von digitalen Plattformen kennzeichnen ihrer Darstellung nach oft die Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit. Arbogast kritisierte, dass Unternehmen reguläre Arbeitsverhältnisse zunehmend durch den Einsatz von Subunternehmen oder durch eine nur scheinbar selbstständige Tätigkeit umgehen.
Niedersachsen setzt sich nach eigenen Angaben schon seit Längerem für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformökonomie ein. Das Land kritisierte zuvor bereits die angekündigten Entlassungen beim Essenslieferdienst Lieferando und dessen geplante Zusammenarbeit mit Subunternehmen.
