Das Statistische Bundesamt (Destatis) schätzt, dass die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026 bis zu 6,6 Millionen Jobs betreffen wird. Dies entspricht etwa jedem sechsten Beschäftigungsverhältnis in Deutschland. Das teilte die Behörde mit.
Steigerung der Verdienstsumme auf 400 Millionen Euro
Der Mindestlohn soll zum Jahresbeginn 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde steigen. Für die betroffenen Beschäftigten könnte dies eine Steigerung der Verdienstsumme um bis zu 6 Prozent oder insgesamt rund 400 Millionen Euro bedeuten, so die Schätzung von Destatis. Die Behörde betont jedoch: Diese Zahlen sind als Obergrenzen zu verstehen. Bei der Schätzung wurde angenommen, dass alle Beschäftigten, die weniger als den neuen Mindestlohn von 13,90 Euro verdienten, mindestens den zuletzt gültigen Mindestlohn von 12,82 Euro erhalten. Weitere Lohnsteigerungen nach April 2024 wurden nicht berücksichtigt.
Deutlich höherer Anteil in Ostdeutschland
Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland profitieren laut der Schätzung überdurchschnittlich von der Erhöhung. Bei etwa 20 Prozent der von Frauen ausgeübten Jobs wird sich der Stundenverdienst erhöhen; bei Männern sind es nur rund 14 Prozent.
In Ostdeutschland liegt der Anteil der betroffenen Beschäftigungsverhältnisse mit etwa 20 Prozent deutlich höher als in Westdeutschland mit rund 16 Prozent. Mecklenburg-Vorpommern weist mit 22 Prozent den höchsten Anteil an betroffenen Jobs auf, während Hamburg mit 14 Prozent den geringsten Anteil verzeichnet.
Gastgewerbe besonders betroffen
Besonders stark betrifft die Erhöhung einzelne Branchen: Im Gastgewerbe erfasst sie 56 Prozent aller Jobs, in der Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei 43 Prozent. Diese Zahlen verdeutlichen die erheblichen Unterschiede zwischen den verschiedenen Wirtschaftszweigen.
Für den 1. Januar 2027 plant die Bundesregierung eine weitere Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 Euro pro Stunde. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes könnte diese maximal 8,3 Millionen Jobs betreffen, was rund 21 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse entspricht. Diese zweite Erhöhungsstufe könnte zu einer zusätzlichen Steigerung der Verdienstsumme um etwa 4 Prozent oder insgesamt 430 Millionen Euro führen. Auch diese Zahlen versteht die Behörde als Obergrenzen, da sie mögliche Lohnsteigerungen zwischen April 2024 und Januar 2027 nicht berücksichtigt hat.
