Am vierten Bürokratientlastungsgesetz, das der Bundestag gestern auch mit den Stimmen der oppositionellen CDU/CSU-Fraktion beschlossen hat, entzündet sich zum Teil deutliche Kritik aus der Wirtschaft.
Als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet?
Hauptgeschäftsführer Friedemann Berg vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks sagt zum Beispiel: „Das Versprechen der Ampel, überflüssige Bürokratie abzubauen, ist als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet.“ Der Zentralverband fordert die Koalition auf, ein weiteres Paket mit Bürokratieentlastungen vorzubereiten. Zudem plädiert der Verband für ein Bürokratie-Moratorium und Deregulierung. Berg verlangt, Gesetzesvorhaben und Regelungen zu stoppen, die weitere bürokratische Belastungen mit sich brächten. Als Beispiele nannte er das Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) als Dach der Industrie- und Handelskammern fordert, dass unnötige Bürokratie noch viel entschlossener als bisher abgebaut werden müsse. Gleichzeitig müsse viel effektiver verhindert werden, dass neue Bürokratie ohne Nutzen entstehe. Die DIHK gibt zu bedenken: Schon die Umsetzung der EU-Regelung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sorge für deutlich mehr Aufwand. Rein rechnerisch führe allein dieses Gesetz zu mehr Bürokratie als mit dem neuen Bürokratieentlastungsgesetz abgebaut werde.
Große Unzufriedenheit im Handel mit den Bürokratie-Lasten
Der Handelsverband Deutschland (HDE) mahnt mutigere und größere Schritte bei der Entbürokratisierung an. Einer aktuellen HDE-Umfrage zufolge fühlen sich die Händler durch Dokumentationspflichten (74 Prozent) und Berichtspflichten (71 Prozent) besonders gegängelt. Insbesondere für größere Unternehmen seien Berichtspflichten und EU-Regeln häufig ein Ärgernis. Im Mittelstand stehen laut HDE in erster Linie steuerrechtliche Anforderungen im Fokus. Vor allem in den Bereichen Personal (77 Prozent) und Steuern (69 Prozent) geht es aus Händler-Sicht zu bürokratisch zu. Datenschutzrecht (73 Prozent) und Arbeitsrecht (61 Prozent) seien weitere Hiindernisse im Arbeitsalltag des Handels.
Zutatenlisten digital statt in Papierform
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz sieht unter anderem vor, dass Buchungsbelege nur noch acht statt zehn Jahre aufbewahrt werden müssen. Arbeitgeber müssen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen. Steuerbescheide sollen demnächst in der Regel digital zugeleitet und die Geheimnummer für den elektronischen Personalausweis online zurückgesetzt werden können. Deutsche Staatsbürger sollen bei einer Hotelübernachtung keinen Meldeschein mehr ausfüllen. Für die Lebensmittelbranche erfreulich: Zutatenlisten dürfen digital statt in Papierform bereitgehalten werden.
Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Wann das Gesetz in Kraft tritt, ist noch nicht absehbar.