Bayern hält an seinen strikten Ladenöffnungszeiten bis maximal 20 Uhr fest. Das Kabinett beschloss am Dienstag lediglich einige Lockerungen, wie die Staatsregierung mitteilte. Künftig dürfen Kommunen acht lange Einkaufsnächte pro Jahr ohne besonderen Anlass anbieten. Digitale Kleinstsupermärkte ohne Personal und mit maximal 150 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen durchgängig öffnen - auch sonntags. Zudem können Händler zusätzlich an vier Werktagen pro Jahr länger als 20 Uhr aufsperren.
Arbeits- und Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) sprach von einer „guten, ausgewogenen Balance zwischen der Verantwortung für die Freiheit des Marktes und der Verantwortung für das Gemeinwohl“. Für Sonntage bleibt es bei maximal vier verkaufsoffenen Tagen pro Jahr, die weiterhin anlassbezogen sein müssen. Der eigentliche Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause vorliegen.
Der Kabinettsbeschluss bildet den vorläufigen Schlusspunkt unter eine lange Debatte, die in den Koalitionsverhandlungen im Herbst begonnen hatte. In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich CSU und Freie Wähler auf zusätzliche lange Einkaufsnächte und den durchgehenden Betrieb von digitalen Kleinstsupermärkten „als neue Form der Nahversorgung“ verständigt. Dafür wurde aus Sicht der Staatsregierung am Ende nun doch ein eigenes bayerisches Ladenschlussgesetz notwendig - worauf der Freistaat bisher verzichtet hatte. Aktuell gilt in Bayern als einzigem der 16 Bundesländer noch die alte Bundesregelung von 1956.
Damit war auch die Debatte über eine mögliche Ausweitung der Kernöffnungszeiten - von 6.00 bis 20.00 Uhr - eröffnet. Stimmen auch innerhalb der Regierungsparteien, darunter etwa die CSU München oder aus der Jungen Union, die eine Ausweitung bis 22.00 Uhr gefordert hatten, konnten sich aber nicht durchsetzen. Und auch der Handelsverband Bayern erklärte, die große Mehrheit seiner Mitglieder sei dafür, den Ladenschluss um 20.00 Uhr beizubehalten.