Denn vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) war die Frage bereits im Juni geklärt worden. Die Luxemburger Richter hatten damals entschieden, dass Pfand für Flaschen oder Gläser nicht im ausgewiesenen Preis eingerechnet sein muss. In der heutigen Verhandlung ließ der erste BGH-Senat keinen Zweifel daran, den EuGH-Beschluss umzusetzen. Der Vorsitzende Richter schloss die Verhandlung nach wenigen Minuten. Einlassungen der Prozessbeteiligten kamen nicht mehr.
Hintergrund ist eine Klage des Verbandes Sozialer Wettbewerb gegen eine Warenhauskette mit Sitz in Kiel. In einem ihrer Prospekte aus dem Herbst 2018 bewarb diese Getränke in Pfandflaschen und Joghurt im Glas. Das Pfandgeld war hier, wie bei den meisten Lebensmittelhändlern, extra ausgewiesen. Der Verband sah darin jedoch einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht.
Ein Urteil wird am 26. Oktober fallen.