Zwei Versuche auf Betriebsversammlungen im April und im August einen Wahlvorstand zu wählen, waren zuvor gescheitert. Ein Justizsprecher betonte, laut Betriebsverfassungsgesetz könne das Arbeitsgericht in solch einem Fall auf Antrag von mindestens drei Beschäftigten den Wahlvorstand bestellen. Die Gründe, aus denen die Wahl gescheitert sei, spielten dabei keine Rolle.
Die Bemühungen um die Gründung eines Betriebsrats bei dem Discounter in Dormagen sorgen bereits seit einiger Zeit für Aufsehen. Erst vor wenigen Tagen hatte die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) der SPD das Verhalten der Aldi-Süd-Unternehmensleitung kritisiert und ihr vorgeworfen, die Mitbestimmung der Beschäftigten zu erschweren. Von Aldi-Süd war zunächst keine Stellungnahme zur Entscheidung des Arbeitsgerichts zu erhalten, heißt es von der Deutschen Presse-Agentur.