Datenschutz Autonomes Einkaufen ist aktuell bedenkenlos

Dr. Stefan Brink, der Landesdatenschutzbeauftragte Baden-Württembergs, hält digitale Konzepte in Supermärkten mit dem Datenschutz vereinbar. Jedoch müssten Kunden über die Datenerfassung Bescheid wissen und zudem die Datenlöschung einfordern dürfen.

Montag, 17. Januar 2022, 08:49 Uhr
Lebensmittel Praxis
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Bildquelle: Netto

„Sie können auf dieser Grundlage selbst entscheiden, ob sie sich ein Plus an Komfort oder finanzielle Vorteile dadurch erkaufen möchten, dass sie persönliche Informationen teilen“, sagte Brink der Stuttgarter Zeitung. Dass Marktbetreiber aufgrund der Datensammlung die Einkaufseigenschaften der Kunden kennen, hielt Brink für bedenkenlos: „Das war ja früher im Tante-Emma-Laden auf dem Dorf nicht anders. Der Händler kannte seine Kunden und deren Vorlieben und wusste, ob sie kreditwürdig sind.“ Internetkäufer und Besitzer von Kundenkarten würden ebenfalls Informationen preisgeben.

Wichtig war aus Sicht Brinks, dass hinter der Datenfreigabe eine „freie und informierte Entscheidung des Kunden“ steht. Gesichtsaufnahmen durch den unsachgemäßen Gebrauch von Videokameras seien aufgrund ihrer Sensibilität hingegen ein No-Go: „Selbst wenn Gesichtsdaten nicht angemeldeter Kunden sofort gelöscht werden, ist das nicht zulässig.“ Zurzeit würden Datenschützer zusammen mit dem Europäischen Parlament ein Moratorium für Gesichtserkennungstechnolgie entwickeln mit dem Ziel, in den kommenden Jahren die rechtlichen, technischen, gesellschaftlichen und ethischjen Rahmenbedingungen zu klären.

Auch der Export von Kundendaten aus der EU heraus ist ein Problem, so Brink: „Wichtig ist, dass Supermarktbetreiber die Daten für sich behalten - und weder freiwillig noch unfreiwillig abgeben.“ Dies beziehe die unfreiwillige Datenabgabe an Hacker mit ein: Im Bereich Datensicherheit sah Brink bei den Märkten noch große Lücken gegeben.

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