Es lägen keine Voraussetzungen für einen Abbruch vor, teilte das Gericht am Nachmittag mit. Gorillas hatte bereits in der vergangenen Woche vor dem Arbeitsgericht versucht, die Betriebsratswahl zu stoppen und formale Mängel bei der Vorbereitung angeführt. So sei der Wahlvorstand nicht ordnungsgemäß gebildet worden.
Das Arbeitsgericht sah das anders, und auch die nächsthöhere Instanz wies nun die Beschwerde zurück. Dem Arbeitgeber bleibt laut LAG indes die Möglichkeit eines Wahlanfechtungsverfahrens. Dafür bleibe der gewählte Betriebsrat aber zunächst im Amt.
Noch bis einschließlich Samstag sind die Beschäftigten beim Lieferdienst zur Abstimmung über das Gremium aufgerufen. Seit Monaten tobt in dem Unternehmen ein Konflikt zwischen den Mitarbeitern und der Geschäftsführung. Am Arbeitsgericht Berlin sind eigenen Angaben zufolge Dutzende Verfahren anhängig.