Nonfood Abschied von Trinkhalm und Einweggeschirr

Es war einmal: Viele Einwegprodukte aus Plastik dürfen ab dem 3. Juli in Deutschland nicht mehr produziert und in Umlauf gebracht werden. Vorhandene Ware darf noch verkauft werden.

Montag, 28. Juni 2021, 10:25 Uhr
Lebensmittel Praxis
Bildquelle: Getty Images

Betroffen sind Artikel, für die es Alternativen gibt, etwa Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe oder Einweggeschirr. Auch bestimmte Trinkbecher und Einwegbehälter aus Styropor dürfen nicht mehr produziert und in den Handel gebracht werden.

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