UTP Richtlinie Lobby-Schlacht

UTP-Richtlinie wird nationales Recht. CDU-geführte Häuser sind in der Verantwortung. Minister Altmaier und Klöckner verhandeln über Kompetenzen. Standort Bonn wird gestärkt.

Mittwoch, 05. Februar 2020 - Handel
Christina Steinhausen
Artikelbild Lobby-Schlacht
Bildquelle: Getty Images

Dieses Jahr wird spannend für den Lebensmittel-Einzelhandel (LEH), besonders für den genossenschaftlich organisierten. Denn die Richtlinie 633/2019 des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette (UTP-Richtlinie) muss nun in nationales Recht umgesetzt werden.

Dürfen künftig zum Beispiel Edeka und Rewe noch in transnationalen Einkaufskooperationen in dem Umfang tätig sein wie bisher? Handels-, Hersteller- oder Agrarlobby – wer kann im Gesetzgebungsprozess seine Interessen am besten durchsetzen? Es geht um einen Milliardenmarkt. Schon kleine Schräubchen haben große Auswirkungen. Das Rennen ist längst eröffnet, die Zeit läuft.

„Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis 1. Mai 2021 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen“, heißt es in der Richtlinie. Und weiter: „Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Maßnahmen mit. Sie wenden diese Maßnahmen spätestens am 1. November 2021 an.“

Was noch nach viel Zeit klingt, ist in Wahrheit einigermaßen dringend, denn wer den Apparat des Berliner Politikbetriebes kennt, weiß, wie schnell zwischen Ausschussberatungen, Kabinettsabstimmungen, Ressortgesprächen, Lesungen im Plenum und und und die Monate verstreichen. Verpflichtet ist jeder Mitgliedsstaat der EU zudem, eine oder mehrere Behörden zur Durchsetzung der festgelegten Verbote auf nationaler Ebene zu benennen.

EU verlangt jährlichen Bericht
Alle EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet der Kommission bis zum 15. März eines jeden Jahres einen Bericht über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zukommen zu lassen. Dieser Bericht muss insbesondere alle relevanten Angaben dazu enthalten, wie die Vorschriften im Rahmen dieser Richtlinie in dem betreffenden Mitgliedstaat im Vorjahr angewandt und durchgesetzt wurden, ferner die Zahl der im Vorjahr eingegangenen Beschwerden sowie der im Vorjahr eingeleiteten oder abgeschlossenen Untersuchungen angegeben sein. Zudem ist für jede abgeschlossene Untersuchung eine zusammenfassende Beschreibung des Sachverhalts, das Ergebnis der Untersuchung und gegebenenfalls die getroffene Entscheidung aufzunehmen.

Klöckner oder Altmaier?
Die fachlich mit dem Thema UTP-Richtlinie befassten Referenten in der Hauptstadt berichten unisono, dass vorgesehen ist, die Richtlinie 1:1, also ohne denkbare Verschärfungen oder größere Änderungen im Wortlaut, in deutsches Recht umzusetzen. Zur konkreten Abstimmung eines entsprechenden Gesetzentwurfs laufen derzeit noch Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (geführt von Julia Klöckner, CDU) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (geführt von Peter Altmaier, CDU). Dabei soll insbesondere geklärt werden, welche nationale Behörde künftig für die Kontrolle und Umsetzung der neuen Vorschriften zuständig ist.

Eiden oder Mundt?
Als Behörden sind derzeit die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Präsident Hanns-Christoph Eiden) und das Bundeskartellamt (Präsident Andreas Mundt) in der Diskussion. Beide haben ihren Hauptsitz in der Bundesstadt Bonn. Zu den konkreten Kompetenzen der Behörden werden aktuell innerhalb der Bundesregierung Gespräche geführt. Sobald diese abgeschlossen sind, wird ein Zeitplan zur Beratung in Kabinett und Bundestag erarbeitet.

 

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