Berlin hat im Bundesvergleich das liberalste Ladenöffnungsgesetz. Einzelhändler dürfen ihre Geschäfte an bis zu zehn Sonntagen im Jahr öffnen. Acht verkaufsoffene Sonntag legt der Senat zentral fest, zwei weitere dürfen die Bezirke ausrufen. Von Montag bis Samstag gibt es keine Einschränkungen.
Die Senatsarbeitsverwaltung bestimmte nun zunächst die Termine für das erste Halbjahr 2019. Die Termine für das zweite Halbjahr folgen später.
Die Gewerkschaft Verdi war in diesem Jahr massiv gegen Ladenöffnungen am Sonntag vorgegangen und hatte vor Gericht dagegen geklagt. In einem Fall mit Erfolg: Im September untersagten das Verwaltungs- und in zweiter Instanz auch das Oberverwaltungsgericht eine Sonntagsöffnung während der Kunstmesse Art Week. Die Richter sahen kein öffentliches Interesse, weil die Art Week keine für die ganze Stadt bedeutsame Großveranstaltung sei.