HBW Handelsverband warnt vor Abmahnungen

Der Handelsverband Baden-Württemberg warnt davor, Werbung mit dem Begriff „Black Friday“ zu betreiben. Laut Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann (Foto), drohen Abmahnungen. dm-Drogeriemarkt umgeht das Problem auf seine Weise.

Freitag, 17. November 2017 - Handel
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Handelsverband warnt vor Abmahnungen
Bildquelle: LPV Archiv

Seit 2013 ist der Begriff „Black Friday“ beim Deutschen Patent- und Markenamt rechtlich geschützt, eine Verwendung ohne Nutzungsrecht kann zu erheblichen Konsequenzen führen. Bereits in den vergangenen Jahren seien laut Handelsverband Baden-Württemberg Händler abgemahnt worden, weil sie Werbeaktionen mit einem direkten Bezug zum Begriff „Black Friday“ veranstaltet hatten. „Auch 2017 sind Abmahnungen mit der Aufforderung auf Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht ausgeschlossen“, betont Hagmann. Händler, die Abmahnungen und juristische Auseinandersetzungen vermeiden wollen, sollten daher auf die Nutzung des Begriffs verzichten.

dm umgeht das Problem mit einer kreativen Idee. Unter dem Motto „Giving is the new black“ wird der 24. November nicht für Rabatte sondern eine gemeinnützige Aktion genutzt. Das Unternehmen spendet fünf Prozent des Tagesumsatzes an verschiedene Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche. Jeder einzelne Markt hat dabei entschieden, welche gemeinnützige regionale Initiative er unterstützen möchte.

 

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