Nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ suchten die Ermittler nach Beweismaterial für den Vorwurf, dass der Handelskonzern und einige seiner führenden Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Ankündigung der Aufspaltung des Konzerns im Frühjahr 2016 gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen haben könnten.
Der Vorwurf des Insiderhandels richtet sich dem Bericht zufolge gegen den Metro-Aufsichtsratschef Jürgen Steinemann und ein weiteres Vorstandsmitglied. Ein Metro-Sprecher wies die Vorwürfe allerdings zurück: „Zu dem Zeitpunkt, zu dem Herr Steinemann und ein Vorstandsmitglied Aktien erworben haben, lag keine Insider-Information vor.“
Auch der Konzern habe nicht gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen. Die Metro habe die Nachricht von der beabsichtigen Aufspaltung pünktlich und unter Beachtung aller einschlägigen Vorschriften kommuniziert.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wollte sich am Freitag nicht zu dem Vorgang äußern. Von der BaFin gab es bisher keine Stellungnahme.