Die Verbändeallianz Energieintensive Ernährungsindustrie fordert in einem gemeinsamen Positionspapier eine Netzentgeltsystematik, die tatsächliche Netzdienlichkeit honoriert und mittelständische Unternehmen fair behandelt.
Allianz mit sechs Kernforderungen
Die Netzentgeltreform sei nicht nur eine energiepolitische, sondern auch eine industrie- und versorgungspolitische Schlüsselentscheidung. Wer Elektrifizierung politisch fordere, dürfe Unternehmen nicht gleichzeitig über die Netzentgelte ausbremsen. Das rklärt Bernhard J. Simon, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie.
Die sechs Kernforderungen der Verbändeallianz lauten:
- Keine starre Verbrauchsschwellen: Die Allianz lehnt Überlegungen strikt ab, den Zugang zu Übergangsregelungen auf eine Mindestabnahme von 10 GWh/a zu beschränken. Dies würde mittelständische Betriebe von essenziellen Entlastungen ausschließen.
- Praxistaugliches Zwei-Säulen-Modell für Flexibilität: Die bisherigen Vorschläge werden der Vielfalt der Industrieprozesse nicht gerecht. Die Allianz fordert ein Modell aus zwei Nachweisoptionen: Es braucht sowohl eine sogenannte zertifizierte Flexibilität für Betriebe mit verfahrenstechnisch geringerer Prozessflexibilität als auch einen unbürokratischen Zugang zu sogenannten flexiblen Netzentgelten bei direkter Reaktion auf Netzsignale. Zudem müssten Lastverschiebung, Lastzuschaltung und Stromeinspeisung als gleichwertige netzdienliche Leistungen anerkannt werden.
- Eigenversorgung und hybride Anlagen absichern: Bestehende Investitionen in hocheffiziente Eigenerzeugungsanlagen (PV, KWK) sowie Speicherlösungen benötigen Bestandsschutz. Zudem müssten Strommengen, die über Power-to-Heat und hybride Systeme netzdienlich flexibilisiert werden, gezielt von Netzentgelten befreit werden.
- Planungssicherheit durch verlässliche Übergangsfristen: Industrielle Investitionszyklen umfassen Zeiträume von bis zu zwanzig Jahren. Es brauche eine verlässliche Übergangsfrist von zehn Jahren für alle Bestandsnutzer der Bandlast- und Atypik-Regelungen ohne diskriminierende GWh-Grenzen.
- Erhalt des industriellen Poolings: An komplexen Verbundstandorten müsse die gemeinsame netzentgeltliche Bewertung mehrerer Übergabestellen zwingend erhalten bleiben und weiterentwickelt werden.
- Verpflichtende Probe-Preisblätter: Tiefgreifende Änderungen dürften nicht ohne belastbare Datenbasis erfolgen, so die Allianz. Die Netzbetreiber müssen noch 2026 verlässliche Probe-Preisblätter vorlegen, um die finanziellen Folgen vor einer endgültigen Entscheidung transparent offenzulegen.