Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist im Oktober 2025 um 6,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Dies teilte das Statistische Bundesamt mit. Die Behörde wies darauf hin, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
Im August 2025 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1.979 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 12,2 Prozent mehr als im August 2024. Die Forderungen der Gläubiger aus den im August 2025 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 5,4 Milliarden Euro. Im August 2024 hatten die Forderungen bei rund 2,3 Milliarden Euro gelegen.
Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im August 2025 in Deutschland insgesamt 5,7 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10.000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 10,1 Fällen. Danach folgte das Baugewerbe mit 8,9 Fällen sowie das Gastgewerbe mit 8,2 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen.
Im August 2025 gab es 6.132 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 8,1 Prozent gegenüber August 2024. Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 Prozent Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen.
