Die bisheriger Rechtslage sah schon ab dem 7. Tag ein Verbot vor. Dies trage einem neuen Forschungsstand Rechnung und schaffe Rechtssicherheit, hatte das Bundesagrarministerium zur Begründung erläutert. Das Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen setze demnach nicht vor dem 13. Bebrütungstag ein, wie ein Forschungsprojekt ergeben habe.
Zunächst sei es bis zum 7. Tag auszuschließen gewesen. Die Änderung betrifft die zweite Stufe des grundsätzlich schon seit 2022 geltenden Verbots. Die noch von der vorherigen Bundesregierung festgelegten Vorgaben untersagen das zuvor übliche Töten Millionen männlicher Küken, die für Brütereien wirtschaftlich unattraktiv sind. Eingesetzt werden sollen stattdessen Verfahren, um das Geschlecht schon im Ei zu erkennen und männliche Küken gar nicht erst schlüpfen zu lassen.