Gerichtsurteil Unzulässige Energydrink-Werbung

Das Landgericht Hamburg untersagt dem Getränkehersteller Emporgy, für ein Pulver zur Zubereitung von Energy-Drinks mit der Aussage zu werben, dass es Konzentrations- und Leistungsfähigkeit verleihe. Damit gab das Gericht der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt.

Mittwoch, 26. April 2023, 10:15 Uhr
Lebensmittel Praxis
Bildquelle: Getty Images

Auf seiner Internetseite warb der Hersteller für das koffeinhaltige Pulver Emporgy Mango Passionfruit Flavour. „Lifestyle Getränk verleiht dir die nötige Power, Leistung und Konzentration für deine gewünschten Aktivitäten“, hieß es dabei unter anderem. „Ein besserer Focus und die richtige Konzentration sind gerade im Gaming Bereich entscheidend. Genau dafür wurden der Emporgy Focus Booster entwickelt.“ An diesen und weiteren Aussagen, kritisierte der vzbv, dass es sich um eine unzulässige und wissenschaftlich nicht abgesicherte Gesundheitswerbung handle.

Dieser Auffassung schloss sich auch das Gericht an und erklärte, dass die Werbung gegen die Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union verstoße. Hiernach dürfen Unternehmen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit geprüft und zugelassen sind.

Bei der Formulierungen von Emporgy handelt es sich laut Gericht um gesundheitsbezogene Aussagen, da sie einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Verzehr des Produktes und einer verbesserten Konzentration und Reaktionsfähigkeit herstellen. Für diese Behauptungen fehle jedoch die erforderliche Zulassung. Darüber hinaus dürften sich Gesundheitsbezogene Aussagen immer nur auf den Nährstoff beziehen, für den sie zugelassen sind. Hier habe sich die Werbung mit der Wirkung auf Konzentration und Reaktionsfähigkeit jedoch nicht auf das im Pulver enthaltende Koffein bezogen, sondern allgemein auf das Getränk.

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