Appel Feinkost wurde vorgeworfen, die Verbraucher wegen Verwechslungsgefahr beider Figuren in die Irre zu führen. Das Münchner Landgericht wies die Klage heute ab. Laut Urteil hat Appel Feinkost Käpt'n Iglo nicht kopiert, auch wenn es sich bei beiden Werbefiguren um ältere Herren mit Bart handele, die Mützen tragen.
Die Richter wiesen auf die Unterschiede hin: Die Mützen sind unterschiedlich - in einem Fall eine Kapitänsmütze, im anderen eine Elblotsenmütze. Zudem trage die Appel-Figur auf den meisten Bildern keinen blauen Anzug mit einem weißen Rollkragenpullover darunter, wie Käpt'n Iglo, sondern einen grauen Anzug und eine karierte Weste mit Krawatte sowie einen Seidenschal. Die Appel-Figur ist demnach kein Seemann, sondern ein „gut situierter Herr in einem eleganten Dreiteiler“, heißt es vom Landgericht.
Dementsprechend sehen die Richter keine Verwechslungsgefahr und damit auch keine Irreführung der Käufer tiefgekühlter Fischprodukte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.