Die wafg hatte bereits die zuletzt im Rahmen des seit 1. Januar 2019 geltenden Verpackungsgesetzes vorgenommene Ausweitung der Pfandpflicht für bestimmte Erfrischungsgetränke auf Molkebasis befürwortet. Nunmehr registriert die Wirtschaftsvereinigung erneute Bestrebungen einzelner Hersteller, über den Einsatz anderer Zutaten und Rezepturänderungen eine pfandfreie Abgabe von letztlich mit Erfrischungsgetränken im unmittelbaren Wettbewerb stehenden Produkten zu erreichen. „Wir halten diese Entwicklung gleichermaßen umwelt- und ressourcenpolitisch wie wettbewerblich für nicht zielführend, die durch eine aus unserer Sicht derart fragwürdige pfandfreie Abgabe ermöglicht wird“, heißt es in einer Stellungnahme.
Es gelte, die Ausweitung der Pfandpflicht als konsequenten Beitrag zur weiteren Stärkung bestehender Recycling-Kreisläufe nutzen. Bei einer Umsetzung sollte auch sichergestellt werden, dass mit Blick auf das Recycling von PET die heute erreichte hohe Materialqualität sichergestellt werde. Es gehe um die Frage, inwieweit neu in das Pfandsystem einbezogene Kunststoff-Gebinde anderer Segmente sich auswirken.