Wilke Scheitert mit Beschwerde gegen die Schließung

Der wegen Keimfunden geschlossene Wurstproduzent Wilke hat sich erfolglos gegen den behördlich verhängten Produktionsstopp gewehrt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof habe eine Beschwerde der Firma zurückgewiesen, sagte ein Justizsprecher in Kassel.

Freitag, 29. November 2019 - Hersteller
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Die Beschwerde richtete sich gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel. Das hatte die Schließung durch den Landkreis Waldeck-Frankenberg für rechtens erklärt. Der neue Beschluss ist unanfechtbar. (Az.: 5 L 2504/19. KS). Es gebe keine Anhaltspunkte, die Entscheidung aus erster Instanz in Zweifel zu ziehen, erklärte der Gerichtshof. Wilke halte die Anforderungen für Lebensmittelhygiene nicht ein. Der Betrieb biete ideale Bedingungen für eine „Ansiedlung, Vermehrung und Verbreitung“ von Listerien-Keimen. Bis zu einer abschließenden Aufklärung dürfe der Betrieb nicht fortgesetzt werden. In Wilke-Wurst waren Listerien gefunden worden. Die Keime können bei geschwächtem Immunsystem lebensgefährlich sein. 37 Krankheitsfälle, darunter drei Todesfälle, werden mit Waren des Unternehmens in Verbindung gebracht. Die Staatsanwaltschaft Kassel ermittelt wegen fahrlässiger Tötung gegen den Geschäftsführer. Ob es dem Insolvenzverwalter von Wilke bei der Beschwerde um eine Wiederaufnahme der Produktion oder um mögliche Schadenersatzansprüche gegen Kontrollbehörden geht, ist unklar.

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