Sowohl das Unternehmen mit Sitz in Neumünster als auch die Generalstaatsanwaltschaft signalisierten dazu ihre Zustimmung.
Edeka Nord hatte mit dem Schwesterunternehmen Edeka Hessenring vor dem Oberlandesgericht Einspruch gegen die Bußgeldbescheide der Wettbewerbsbehörde eingelegt. Edeka Hessenring, dass nach dem Willen des Bundeskartellamtes eine Geldbuße von 6,1 Millionen Euro zahlen soll, lehnte einen Verständigungsvorschlag des Gerichts ab.
Das Bundeskartellamt wirft den Edeka Regionalgesellschaften vor, sich zwischen 2006 und 2009 an Absprachen mit der Brauerei Anheuser Busch Inbev (Beck‘s, Franziskaner, Hasseröder) und anderen Lebensmittelhändlern über die Bierpreise beteiligt zu haben. Ziel sei es gewesen, zu Lasten der Verbraucher Preiskämpfe zu vermeiden und Preiserhöhungen durchzusetzen. Beide Edeka-Gesellschaften wiesen die Vorwürfe zurück.
Insgesamt verhängte das Bundeskartellamt im Zusammenhang mit dem Bierkartell in den Jahren 2015 und 2016 wegen verbotener Preisabsprachen Bußgelder in Höhe von rund 112 Millionen Euro gegen elf Unternehmen. Die meisten von ihnen – darunter auch zahlreiche andere Edeka-Regionalgesellschaften – akzeptierten die Geldbußen.
Der Prozess vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht ist bis Ende Januar 2019 terminiert. Doch könnte das Verfahren für Edeka Nord durch die sich abzeichnende Verständigung nun rasch zu Ende gehen.