Das Bundeskartellamt hatte 2014 Vertretern der Bierbranche Bußgeldbescheide über insgesamt 338 Millionen zugestellt. Es ging um unerlaubte Preisabsprachen zum Nachteil der Verbraucher bei Fass- und Flaschenbier. Der größte Teil der Bußgeldbescheide – 222 Millionen Euro – entfiel auf die zu Dr. Oetker gehörende Radeberger-Gruppe und Carlsberg Deutschland. Carlsberg hatte vor dem OLG gegen die Entscheidung der Wettbewerbshüter Widerspruch eingelegt.
Laut Gerichtssprecher sei der Senat aufgrund der Ergebnisse der Hauptverhandlung zu dem Ergebnis gekommen, dass den Betroffenen nur der Versuch von Preisabsprachen im März 2007 vorgeworfen werden könne. Danach seien keine kartellrechtlichen Abstimmungen mehr nachweisbar. Bereits 2017 sei daher die absolute Verjährung eingetreten.
Auch Radeberger hatte ursprünglich Einspruch gegen die Entscheidung des Kartellamts eingelegt, diesen jedoch kurz vor Prozessstart wegen der mit dem Verfahren verbundenen finanziellen Risiken zurückgezogen.