Der Grund: Die Menge an Zucker, Fett und Salz soll sich auf Portionsgrößen beziehen. „Auch wenn die Hersteller sich erfreulicherweise nicht länger dem Prinzip einer Ampelkennzeichnung verschließen, ist der heute vorgestellte Ansatz der Hersteller auf Basis von Portionsgrößen aus Verbrauchersicht nicht akzeptabel“, wird Klaus Müller, Vorstand des Vzbv, in einer Pressemeldung zitiert. „Es gibt kein einheitliches Verständnis darüber, was „eine Portion“ ist – Menschen essen nicht immer gleich große Portionen“, heißt es weiter. Die von den Herstellern vorgeschlagene Systematik sei daher nicht geeignet, Verbraucher nachvollziehbar über den Nährstoffgehalt eines Lebensmittels zu informieren. Der Vergleich des Nährstoffgehalts verschiedener Lebensmittel werde sogar erschwert und könne in die Irre führen.
Bundesernährungsminister Schmidt verwies auf die verpflichtenden Angaben zu Energie und Nährwerten. Alle Ergänzungen dazu müssten für die Verbraucher einen "Mehrwert" schaffen, zitiert ihn die dpa. Er sehe das Risiko, dass eine zu starke Reduzierung und Vereinfachung des Informationsgehalts oder auch unrealistische Portionsgrößen die Lebenswirklichkeit nicht widergeben und damit das Gegenteil von Transparenz bewirken könnten.
Eine Ampel-Kennzeichnung lehnt Schmidt bisher ab. Seit Ende des vergangenen Jahres müssen verpackte Lebensmittel in der EU durch eine einheitliche Nährwerttabelle gekennzeichnet werden, die Nährstoffgehalte bezogen auf 100 g oder 100 ml angibt. Dies gilt für den Brennwert (Kalorien), Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz. Verbraucherschützer sehen weiterhin Schwächen der Vorgaben, weil sie beispielsweise nicht für Alkohol gelten.