Tönnies Schlüpft durch die Wurstlücke

Seit mehr als zwei Jahren wird um die „Wurstlücke“ gerungen. Nun sind die Bußgelder für den Fleischkonzern Tönnies vom Tisch. Das Bundeskartellamt gibt sich zwar geschlagen, setzt aber auf schärfere Regeln im Wettbewerbsrecht.

Donnerstag, 20. Oktober 2016 - Hersteller
LEBENSMITTEL PRAXIS

Das Bundeskartellamt hat Bußgeldverfahren über insgesamt 128 Mio. Euro gegen zwei Tochterfirmen des Fleischfabrikanten Clemens Tönnies eingestellt. Wegen eines konzerninternen Umbaus seien die Bescheide gegen die Böklunder Plumrose GmbH und die Könecke Fleischwarenfabrik gegenstandslos geworden, teilte die Wettbewerbsbehörde mit.

Die beiden Unternehmen waren nach der Entscheidung des Kartellamtes auf andere Gesellschaften der Zur-Mühlen-Gruppe übertragen worden und anschließend erloschen. Die Gruppe ist eine Beteiligungsgesellschaft von Tönnies. Ein Anspruch auf Zahlung der Bußgelder hätte so nicht mehr durchgesetzt werden können, begründete Andreas Mundt, der Präsident des Kartellamtes, die nun erfolgte Einstellung.

„Wir hätten dieses Ergebnis gerne vermieden“, erklärte der oberste Wettbewerbsaufseher. Allerdings können Unternehmen nach derzeitiger Gesetzeslage hohen Bußgeldern ausweichen, indem sie das haftende Tochterunternehmen umbauen und vom Markt nehmen. Diese Regelungs- oder Haftungslücke im Kartellrecht wird nach dem Tönnies-Fall auch als „Wurstlücke“ bezeichnet. Tönnies bestreitet diese Darstellung
allerdings: In seinem Fall sei der Umbau nicht erst durch die Bußgeldbescheide erfolgt, sondern habe bereits begonnen gehabt.

Mundt begrüßte, dass das Bundeskabinett die anstehenden Kartellrechtsnovellierung vorantreibt und Ende September einen Entwurf für neue Wettbewerbsregeln auf den Weg brachte. Danach soll künftig bei Geldbußen für Kartellsünder auch der gesamte Konzern in die Pflicht genommen werde können.

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