KTG Agrar Nun doch Regelinsolvenzverfahren

Der Vorstand der KTG Agrar SE hat nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur beim Amtsgericht Hamburg die Aufhebung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Damit wird das Verfahren als Regelinsolvenzverfahren weitergeführt.

Donnerstag, 29. September 2016, 10:56 Uhr
LEBENSMITTEL PRAXIS

Der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Stefan Denkhaus (Sozietät BRL Boege Rohde Luebbehuesen), wurde zum Insolvenzverwalter ernannt.

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