Die Luxemburger Richter bestätigten damit eine Entscheidung der EU-Kommission. Bei dieser hatte Dextro Energy bereits 2011 für seine zu einem Würfel verpackten Glukosetäfelchen die Zulassung verschiedener gesundheitsbezogener Aussagen beantragt. Die EU-Kommission stützt auf die generelle Gesundheits- und Ernährungsgrundsätze, die eine reduzierte Zuckeraufnahme empfehlen. Die Aussagen, die ausschließlich auf positive Effekte für die Gesundheit hinwiesen, sendeten deshalb „ein widersprüchliches und verwirrendes Signal“. Daran würde es auch nichts ändern, wenn die Angaben mit zusätzlichen Erklärungen oder Warnungen kombiniert würden. Auch die positive Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa), die feststellte, dass Glucose tatsächlich auf den Energiestoffwechsel wirke, änderte nichts. Gegen das Urteil kann sich Dextro Energy in zweiter Instanz vor dem EU-Gerichtshof angehen.
EU-Gericht Keine Positiv-Aussagen für Dextro Energy
Das EU-Gericht schränkt positive Werbeaussagen für Traubenzucker (Glucose) ein. „Traubenzucker unterstützt die körperliche Betätigung“ - damit wollte der Markenanbieter Dextro Energy seine Traubenzucker-Komprimate bewerben. Dem EU-Gericht ist das zu positiv. Es untersagte dem Unternehmen bestimmte Werbeslogans zum gesundheitlichen Nutzen seines Traubenzuckers (Rechtssache T-100/15).
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