Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck schlägt vor, dass der Alkoholverkauf im Einzelhandel eingeschränkt wird. Gegenüber Ippen Media erklärte Streeck, man könne Alkohol aus den so genannten Quengelgassen an Supermarktkassen entfernen. Zudem regte er an, den Alkoholverkauf an Tankstellen zu reglementieren.
Bisher nur Gedankenspiele für Kulturwandel
Dies könnte laut Streeck auch ehemals Abhängigen helfen, die so nicht ständig an Alkohol erinnert würden. Zum Verkauf an Tankstellen fragte er: „Warum sollten Autofahrer Alkohol für die Weiterfahrt kaufen dürfen?“
Streeck betonte, dass es sich bei diesen Überlegungen bisher nur um „Gedankenspiele“ handle, wie ein Kulturwandel erreicht werden könne. Er wolle mehr über die Gefahren aufklären und den Zugang zu Alkohol erschweren. Ein reduzierter Gesamtkonsum könne nur schrittweise erreicht werden, so der Drogenbeauftragte.
Tankstellenverband lehnt Vorschläge ab
Der Tankstellen-Interessenverband (TIV) lehnt Streecks Vorschläge ab. Der TIV argumentiert, Kunden würden bei einer Einschränkung des Alkoholverkaufs an Tankstellen einfach auf Supermärkte mit langen Öffnungszeiten ausweichen und dort möglicherweise sogar größere Mengen kaufen. Der Verband verweist zudem auf die strenge Einhaltung des Jugendschutzes an Tankstellen und warnt vor wirtschaftlichen Folgen. „Alle Umsätze, die dort abgezogen werden, befördern ein ohnehin schleichendes Tankstellensterben“, argumentierte der TIV auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
