Hanf-Wirkstoffe in Lebensmitteln Verband der Lebensmittelkontrolleure warnt vor Gefahren auch für Kinder

Maik Maschke (Foto), Vorsitzender des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands (BVLK), warnt vor Cannabinoiden in Lebensmitteln, also Wirkstoffen aus der Cannabispflanze Hanf. „Die zunehmende Verfügbarkeit und Verbreitung lassen eine gewisse Dringlichkeit erkennen“, bestätigt er im Gespräch mit Lebensmittel Praxis.

Freitag, 11. Oktober 2024, 11:48 Uhr
Thomas Klaus
Gewisse Dringlichkeit erkennbar: BVLK-Chef Maik Maschke fordert strenge Regulierungen und Kontrollmechanismen. Bildquelle: BVLK

Warnende Worte von Maik Maschke, Vorsitzender des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands (BVLK), vor Cannabinoiden in Lebensmitteln, also Wirkstoffen aus der Cannabispflanze Hanf: „Die zunehmende Verfügbarkeit und Verbreitunglassen eine gewisse Dringlichkeit erkennen.“ Das sagt er im Gespräch mit LP.

BVLK-Chef beklagt rechtliche Grauzone

Ohne strenge Regulierungen und Kontrollmechanismen seien Gefahren für Kinder, Jugendliche und nicht ausreichend informierte Verbraucher möglich, warnt der BVLK-Chef.

Maschke beklagt eine rechtliche „Grauzone“. Obwohl CBD-Lebensmittel formal nicht ohne Novel-Food-Zulassung veräußert werden dürften, seien dennoch zahlreiche Produkte im Handel verfügbar. Das führt der erfahrene Lebensmittelkontrolleur unter anderem darauf zurück, dass unterschiedliche Behörden involviert sind. 

Gesundheitlicher Verbraucherschutz nicht gut aufgestellt

Außerdem ist das Wissen zum rechtlichen Hintergrund längst nicht immer vorhanden: Eine Zulassung von Cannabinoiden in .Lebensmitteln ist bislang nicht erfolgt. Keinem Unternehmen wurde bisher eine entsprechende Zulassung erteilt. Und der Vertrieb von Lebensmitteln ist ohne eine derartige Zulassung nicht gestattet.

Ein anderer Gesichtspunkt: „Häufig ist der Inverkehrbringer schneller als die Behörden, insbesondere im Onlinehandel. Ein Produkt wird verboten und im gleichen Moment kommt das Produkt mit einer neuen Kennzeichnung auf den Markt.“ Für das Ergreifen rechtssicherer Maßnahmen müssten erneut Proben genommen und Gutachten erstellt werden. Das stoße auf zu geringe personelle, finanzielle und materielle Ressourcen im gesundheitlichen Verbraucherschutz, so Maschke.

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