Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen weiteren juristischen Erfolg gegen die Drogeriemarktkette dm erzielt. Die Umweltorganisation teilte mit, dass dm seine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe zurückgenommen habe. Damit ist das Urteil vom 26. Juli 2023 rechtskräftig, wonach dm bestimmte Produkte nicht mehr als „umweltneutral“ bewerben darf. (Az LG Karlsruhe: 13 O 46/22) Eine Anfrage der Lebensmittel Praxis mit Bitte um Kommentierung ließ die Drogeriemarktkette zunächst unbeantwortet.
Nur 5 von 13 Umweltauswirkungen betrachtet
Die DUH kritisiert, dass dm nun zahlreiche Produkte mit dem Aufdruck „umweltneutral handeln“ bewirbt. Die Umweltorganisation hält dies für ebenso irreführend und hat dm zur Unterlassung aufgefordert.
Die Umwelthilfe bemängelt, dass dm in seiner Umweltneutralitätsbewertung von den derzeit 13 anerkannten Umweltauswirkungen lediglich fünf betrachtet: Klimawandel, aquatische Eutrophierung, Versauerung, Sommersmog und Ozonabbau. Wichtige Aspekte wie die Beanspruchung von Naturraum und Ressourcen, Feinstaubbildung, Energieaufwand und Wasserverbrauch bleiben angeblich unberücksichtigt. Die DUH argumentiert: Dadurch werde weiterhin der Eindruck vermittelt, dass die Produkte insgesamt umweltneutral seien. Denn es werde in der Produktwerbung nicht ausreichend klargestellt, dass nur bestimmte Kategorien bewertet worden seien.
DUH fordert strengere Regeln gegen irreführende Werbung
Die DUH fordert strengere Regeln gegen irreführende Werbung und appelliert an Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne), sie solle entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Der Fall verdeutlicht die anhaltende Debatte um Greenwashing und die Herausforderungen bei der Kommunikation von Umweltaspekten in der Produktwerbung.