Von diesen elf Beschwerden wurden zwei von Verbänden im Namen betroffener Mitgliedsunternehmen eingereicht. Die Anzahl der Beschwerden müsse vor dem Hintergrund betrachtet werden, dass diese für viele Betroffene oft als letztes Mittel betrachtet werde, wenn andere Optionen ausgeschöpft seien oder eine Fortsetzung der Geschäftsbeziehung als unwahrscheinlich erscheint. Zudem habe sich gezeigt, dass Betroffene, die von den Verboten unfairen Handelspraktiken (UTP) und ihrem Recht auf Beschwerde wissen, sich manchmal bewusst dagegen entschieden, um mögliche negative Auswirkungen auf ihre Lieferbeziehungen zu vermeiden.
Im Jahr 2023 hat die BLE insgesamt sieben Verfahren nach dem Agrarorganisationen- und Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) durchgeführt. Fünf aufgrund verbotener Handelspraktiken, zwei aufgrund von Beschwerden und drei von Amts wegen. Von diesen Verfahren seien drei noch nicht abgeschlossen. In den abgeschlossenen Fällen wurde kein Verstoß gegen UTP-Verbote festgestellt. Allerdings konnte die BLE in zwei Fällen erreichen, dass die beanstandeten Praktiken behoben wurden, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kam. Diese betrafen Preisänderungen einer Erzeugerorganisation und Rücksendungen von unverkauftem Obst und Gemüse durch den LEH mit entsprechenden Rechnungskürzungen. Laut Behörde sei im Jahr 2023 neben der Bearbeitung der Verfahren der Austausch mit anderen Europäischen Durchsetzungsbehörden sowie mit Unternehmen und Verbänden von großer Bedeutung gewesen. In rund 40 Fällen habe die BLE Unternehmen bei der Einhaltung der UTP-Verbote unterstützt.
Die Rückmeldungen aus der Branche ergaben im Jahr 2022 ein gemischtes Bild. Einige Lieferanten berichteten von konkreten Verbesserungen in ihren Lieferbeziehungen durch die UTP-Verbote und die Arbeit der BLE. Andererseits berichteten Unternehmen von Schwierigkeiten bei der Anwendung des Gesetzes, insbesondere in Bezug auf die Umsatzschwellen und den fehlenden Schutz des AgrarOLkG gegen einige Praktiken ihrer Abnehmer. Kurzfristige Bestellungen und übermäßig hohe Vertragsstrafen wurden besonders häufig genannt.