Rechtsstreit dm kennzeichnet weiter mit „umweltneutral“

Die Drogeriemarktkette dm verzichtet künftig auf die Verwendung des Begriffes „klimaneutral“ und einigt sich im Rechtsstreit mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in Teilen. In Berufung geht dm zur Verwendung des Begriffes „umweltneutral“.

Dienstag, 24. Oktober 2023 - Handel
Lebensmittel Praxis
Artikelbild dm kennzeichnet weiter mit „umweltneutral“
Bildquelle: dm Drogerie-Markt

Im gerichtlichen Verfahren über die Verwendung der Begriffe „umweltneutral“ und „klimaneutral“ habe dm eine Vereinbarung mit der DUH zur Berufung gegen das Urteil vom Juli 2023 getroffen, teilen die Karlsruher mit. Das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Karlsruhe (Az LG Karlsruhe: 13 O 46/22/ Az OLG Karlsruhe: 6 U 164/23) vom 26. Juli 2023 entschied gegen die Verwendung beider Begriffe.

Da der Drogist bereits im Oktober 2022 die Beendigung der Nutzung des Labels auf seinen Eigenmarken sowie der Zusammenarbeit mit dem Zertifizierer ClimatePartner beschlossen hatte, verzichtet das Unternehmen darauf, die Zulässigkeit der Nutzung des Begriffs „klimaneutral“ durch die nächsthöhere gerichtliche Instanz klären zu lassen. An dem mit dem Partnerunternehmen GreenZero entwickelten Begriff „umweltneutral“ halte dm weiter fest und gehe in die Berufung, kündigt das Unternehmen an. Das Konzept zu „umweltneutralen“ Produkten werde vom Fachgebiet für Sustainable Engineering unter Leitung des Geschäftsführenden Direktors des Instituts für Technischen Umweltschutz der TU Berlin, Prof. Dr. Matthias Finkbeiner, wissenschaftlich begleitet.

„Wir sind fest davon überzeugt, dass unser auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierter Ansatz ganzheitlich und wegweisend ist. Deswegen möchten wir das Urteil des Landgerichts Karlsruhe zu diesem Aspekt des Verfahrens – wie wir im August bereits angekündigt haben - in einer zweiten gerichtlichen Instanz prüfen lassen,“ sagt Kerstin Erbe, als dm-Geschäftsführerin verantwortlich für das Ressort Produktmanagement und den Bereich Nachhaltigkeit.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), kommentiert: "Die Drogeriemarktkette dm hat endlich akzeptiert, dass ihr Kampf zur Beibehaltung eines inhaltlich falschen Klimaneutralitätsversprechens aussichtslos ist.“ Mit Blick auf das Berufungsverfahren zum Begriff „umweltneutral“ ergänzt er: „Ich bin zuversichtlich, dass wir durch das angerufene Oberlandesgericht eine Bestätigung des Urteils der ersten Instanz sehen werden."

Zum Hintergrund: Die mit „umweltneutral handeln“ gekennzeichneten Produkte der Range Pro Climate sind nach Angaben von dm zunächst nachhaltig optimiert und ihre Umweltauswirkungen werden, wo es möglich ist, reduziert. Die verbleibenden Auswirkungen werden bislang in den fünf Kategorien CO2-Emissionen, Eutrophierung (Überdüngung), Versauerung der Böden, Sommersmog und Ozonabbau nach dem wissenschaftlich anerkannten Methodenstandard ‚Environmental Prices‘ der CE Delft in Umweltkosten umgerechnet, und dm investiert diese in Renaturierungsprojekte von HeimatERBE auf ehemaligen Industrieflächen in Deutschland. Ab 2024 wird die Ökobilanzierung um die Wirkungskategorien Landnutzung und Wassernutzung erweitert. Der so entstandene Umweltwert wird eingesetzt, um die Umweltkosten von Herstellung und Entsorgung der Produkte auszugleichen. dm stellt die individuellen Ökobilanzen sowie die daraus resultierenden Umweltkosten auf seinen Produktdetailseiten öffentlich einsehbar zur Verfügung.

Neue Produkte

Viel gelesen in Handel

SDJ 2024 Videos

Weil Branchenbeste mehr erreichen!

Nachhaltigkeit

Handel Management

Ladenreportagen

Personalien Handel

Im Gespräch

Neue Läden

Warenkunden

LP.economy - Internationale Nachrichten