Verpackungsgesetz Widerstand gegen Novelle

Die geplante Novelle des Verpackungsgesetzes trifft auf den Widerstand zahlreicher deutscher Verbände. Sie fordern dazu auf, auf eine derzeit verhandelte Lösung der Europäischen Union zu warten und nationale Alleingänge zu stoppen.

Donnerstag, 13. Juli 2023 - Handel
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Widerstand gegen Novelle
Bildquelle: Bundesverband der Systemgastronomie

Die vom Bundesumweltministerium geplante Novelle sieht beispielsweise ab 2025 eine Mehrwegangebotspflicht für Getränke  in Supermärkten und Discountern ab einer Größe von 200 Quadratmetern vor. Diese Händler sollen dann auch zu einer Rückgabe von Mehrwegflaschen verpflichtet werden. Darüber hinaus soll die seit dem 1. Januar 2023 geltende To-Go-Mehrweg-Angebotspflicht künftig für alle Materialen gelten. Bislang gilt im Nahrungsmittelbereich, dass nur Einwegverpackungen aus Einwegkunststoff erfasst sind. Auch im Vor-Ort-Verzehr soll künftig nur noch Mehrweg angeboten werden dürfen. Vorgesehen ist außerdem, dass ab 2024 gleichbleibend große Verpackungen bei gleichzeitig verringertem Inhalt in der Regel unzulässig sind.

Gemeinsam rufen Wirtschaftsverbände Papierverarbeitung, Lebensmittelverband Deutschland, Industrieverband Papier- und Folienverpackung e.V., Pro-S-Pack Arbeitsgemeinschaft für Serviceverpackungen, die Papierindustrie, Bundesverband der Systemgastronomie, Fachverband Faltschachtel-Industrie, Verband Vollpappe-Kartonagen und der Verband der Wellpappen-Industrie jetzt zu einem Stopp nationaler Alleingänge im Verpackungsrecht auf.  Diese brächten für die Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen, neben der ohnehin schon gedämpften allgemeinen Wirtschaftslage und den inflationsbedingten Nachlassen der Nachfrage, weitere nicht einzuschätzende Risiken für den Wirtschaftsstandort Deutschland mit sich. Für den Handel, die Gastronomie und das Handwerk seien zudem enorme bauliche und logistische Aufgaben zu lösen.

Der Vorstoß zur Novelle kommt aus Sicht der Verbände zur Unzeit. „Wir sind auf europäischer Ebene gerade in den Verhandlungen für eine allgemeine europäische Regelung zur Revision der EU-Verpackungsrichtlinie (PPWD), die sich auch mit den Fragen der jetzt vom Bundesumweltministerium vorgestellten deutschen Novelle auseinandersetzt. Noch ist das Rechtsetzungsverfahren der Verpackungsverordnung (PPWR), die ab 2025 in allen europäischen Staaten gleichermaßen gelten soll, nicht abgeschlossen. Ein jetziger deutscher Alleingang wird den Unternehmen der gesamten Lieferkette zusätzliche Belastungen bringen und schränkt die Wettbewerbsfähigkeit weiter ein“, erklärt Dr. Sieglinde Stähle vom Lebensmittelverband.

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