In mehreren Filialen hatte der Discounter im Sommer 2021 kurzzeitig insgesamt 21 verschiedene Hanfprodukte zum Kauf angeboten. Die Produkte in Form von Gebäck, Tee, einem Proteinriegel und Öl rief das Unternehmen kurzeitig darauf zurück, da den früheren Angaben zufolge in allen Lebensmitteln ein erhöhter Gehalt von THC festgestellt wurde. Tetrahydrocannabinol (THC) ist der hauptsächlich rauschbewirkende Bestandteil der Hanfpflanze (Cannabis).
Die Staatsanwaltschaft nahm auch infolge dieses Rückrufs Ermittlungen wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln auf. Da sich dieser Verdacht jedoch nicht bestätigte, wurde das Verfahren im August 2022 jedoch wieder eingestellt, wie die Behörde erst jetzt mitteilt.
Grundsätzlich komme es nicht auf eine konkrete Berauschungsqualität oder Konsumfähigkeit für die Betäubungsmitteleigenschaft an. Die Untersuchungen ergaben jedoch, dass der THC-Gehalt entweder nicht nachweisbar, bestimmbar oder unter dem Grenzwert von 0,2 Prozent gewesen war. Ein Missbrauch zu Rauschzwecken durch Konsum der Produkte sei nach Einschätzung des Sachverständigen demnach entweder gänzlich oder auf Grund der hierzu benötigten Menge praktisch ausgeschlossen.