Sanierung Superbiomarkt wählt Schutzschirmverfahren

Der Vorstand der Superbiomarkt AG hat beim Amtsgericht Münster Antrag auf ein Schutzschirmverfahren gestellt. Das Unternehmen muss wegen massiver Kostensteigerungen etwa bei Energie, Mieten und Produkten starke Einbußen hinnehmen, wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte. Das Gericht hat dem Antrag stattgegeben. Der Restrukturierungsexperte Michael Mönig wird Generalbevollmächtigter und unterstützt das Unternehmen bei der Sanierung.

Dienstag, 02. August 2022 - Handel
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Superbiomarkt wählt Schutzschirmverfahren
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Notwendig sei der Sanierungsantrag unter anderem aufgrund massiver Kostenexplosionen bei Energie und Mietkosten und der gleichzeitigen Preiserhöhung bei vielen Produkten, die so nicht an den Endverbraucher weitergegeben werden konnten. Der Geschäftsbetrieb läuft in den Filialen uneingeschränkt weiter. „Bei dem Verfahren sind die Gehälter der Mitarbeiter gesichert. Dies war uns besonders wichtig,“ beschreibt Michael Radau als verantwortlicher Vorstand die Situation.

Zur Unterstützung hat das Unternehmen den Münsteraner Restrukturierungsexperten und Fachanwalt für Sanierungsrecht Michael Mönig von Mönig Wirtschaftskanzlei zum Generalbevollmächtigten bestellt. In den kommenden Monaten wird nun gemeinsam weiter an dem in ersten Zügen vorbereiteten Sanierungsplan gearbeitet, mit dem das Unternehmen wieder in die schwarzen Zahlen geführt werden soll. Der Plan wird dann dem Gericht und den Gläubigern vorgelegt. Nach Annahme des Plans wird das Verfahren beendet.

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