Die Maßnahme ist eine Reaktion auf die vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg gekippte 2G-Regel. Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung entsprechend ergänzt.
Der Einzelhandel im Südwesten fordert indes, die 2G-Regel für die Branche aufzuheben. Wirtschaftsbereiche, die keine Treiber der Corona-Pandemie seien, sollten von „ständigen Regelverschärfungen verschont bleiben“, teilte der Handelsverband Baden-Württemberg nun mit. Wie hoch das Infektionsrisiko in Geschäften ist, lässt sich nur schwer sagen, weil die Kontaktverfolgung gerade in solchen Bereichen schwierig ist.
Der Verband hatte die Regel bereits heftig kritisiert. Er verwies in einem offenen Brief an die Landesregierung und die Landesparlamentarier nun auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Das Gericht hatte in der vergangenen Woche überraschend die 2G-Regel für den Einzelhandel in Niedersachsen gekippt. In anderen Bundesländern - wie Baden-Württemberg - dürfen dagegen nur Geimpfte und Genesene (2G) in viele Geschäfte.