Laut dpa wurde die Liste der Produkte und Dienstleistungen, die bereits einen niedrigeren Mehrwertsteuersatz aufweisen, nochmals überarbeitet. Unter die geförderte Kategorie können nun ebenso digitale Dienstleistungen fallen wie auch Waren, die zum Klimaschutz beitragen, etwa Fahrräder und Solaranlagen.
Medikamente und Lebensmittel, die die Grundversorgung abdecken, können sogar gänzlich von der Mehrwertsteuer befreit werden. Hingegen sollen bestehende Mehrwertsteuerausnahmen für Waren, die gegen die EU-Klimaziele arbeiten, bis 2030 ausgesetzt werden.
Die neuen Regeln folgen auf die alten Mehrwertsteuerregeln der EU, die fast 30 Jahre alt sind. Nachdem sie dem Europaparlament formell vorgelegt werden, wird eine Verabschiedung der neuen Steuersätze per Ende März 2022 prognostiziert.