Nachdem das Bundeskartellamt am 22. Dezember 2020 den Erwerb von Real-Standorten durch Kaufland mit Nebenbestimmungen freigegeben hatte, hat Kaufland bei der Europäischen Kommission einen Antrag auf Verweisung an das Bundeskartellamt zur wettbewerblichen Prüfung des Erwerbs weiterer 22 Real-Standorte gestellt.
Die Verweisungsentscheidung der Europäischen Kommission war am 23. Juli 2021 beim Bundeskartellamt eingegangen. Das Bundeskartellamt hatte die Marktverhältnisse sowohl auf Absatz- als auch auf Beschaffungsseite umfassend ermittelt. „Auf dieser Datenbasis konnte hinsichtlich des Erwerbs der weiteren Standorte durch Kaufland keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs in den betroffenen Markträumen festgestellt werden“, heißt es beim Kartellamt. Gleiches galt für die betroffenen Beschaffungsmärkte. Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss daher am 5. August 2021 freigegeben.
Real reagiert in seinen verbleibenden Märkten: Ab sofort werden in allen Märkten bundesweit mehr als 1.500 Artikel des täglichen Bedarfs deutlich im Preis reduziert. Das entspricht dem Sortimentsumfang eines klassischen Harddiscounters.