Baden-Württemberg Keine Bagatellgrenze bei Ladendiebstahl

Ladendiebe müssen in Baden-Württemberg künftig unabhängig von der Höhe des Schadens immer mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Die bisherige Bagatellgrenze von 25 Euro fällt ab sofort weg, wie ein Sprecher des Justizministeriums sagte. Zuvor hatte die «Stuttgarter Zeitung» in ihrer Freitagsausgabe berichtet.

Freitag, 15. Juni 2018 - Handel
Lebensmittel Praxis
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Das Ministerium hat den Angaben zufolge die beiden Generalstaatsanwälte und die Chefs der Staatsanwaltschaften im Südwesten darüber informiert. Der Normenkontrollrat des Landes hatte zuvor keine Einwände gegen die bereits im März angekündigte Änderung erhoben. In der Vergangenheit waren viele Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Der Handelsverband Baden-Württemberg hatte seit längerem gefordert, die Bagatellgrenze aufzuheben.

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