Bundeskartellamt Leitlinien zum Preisbindungsverbot

Im deutschen und europäischen Recht sind vertikale Preisbindungen in der Regel verboten. Mit einem neuen Hinweispapier zum Preisbindungsverbot im stationären Lebensmitteleinzelhandel gibt das Bundeskartellamt Herstellern und Händlern Orientierung.

Mittwoch, 12. Juli 2017, 10:59 Uhr
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Leitlinien zum Preisbindungsverbot
Bildquelle: Mugrauer

Ziel des Hinweispapiers ist es, Unternehmen der Branche auch anhand von Praxisbeispielen Hintergrund, Zweck und Reichweite des Preisbindungsverbots zu erläutern. „Mit unserem Papier wollen wir gerade auch kleineren und mittleren Unternehmen Hinweise an die Hand geben, um selbst einschätzen zu können, wo die Grenze zwischen notwendiger, sinnvoller Kommunikation einerseits und illegalem Verhalten andererseits verläuft“, erläutert Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Diese Orientierungshilfe scheint notwendig: In einem umfassenden Verfahren, dem sogenannten Vertikalfall, der 2016 abgeschlossen wurde, hatte das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von insgesamt 260,5 Mio. Euro gegen 27 Unternehmen wegen Preisabsprachen zwischen Händlern und Herstellern der Lebensmittelbranche verhängt.

Für die finale Fassung des Dokuments hat das Kartellamt nach eigenen Angaben Stellungnahmen u. a. vom Markenverband, dem Deutschen Handelsverband (HDE) sowie nationalen und internationalen Rechtsanwaltsorganisationen aufgegriffen.

Das Papier können Sie hier herunterladen.

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