Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Ernährungsindustrie sieht Fortschritte

Rund 93 Prozent der Unternehmen in der deutschen Ernährungsindustrie setzen bereits Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) um - eine deutliche Steigerung zum Vorjahr. Das ist das Ergebnis einer Studie der AFC Risk & Crisis Consult (AFC) in Kooperation mit der Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie (BVE).

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Hatten sich im Jahr 2022 noch 35 Prozent der befragten Unternehmen der Branche nicht auf das LkSG vorbereitet, sind es der aktuellen Erhebung zufolge 2023 nur noch 7 Prozent. 26 Prozent der Unternehmen hat die Anforderungen des neuen Gesetzes bereits umgesetzt, 67 Prozent zumindest teilweise. 73 Prozent der befragten Unternehmen haben einen Verhaltenskodex definiert. Der am häufigsten genannte Grund für die Umsetzung (56 Prozent) sind die Anforderungen von Kunden, die zum Beispiel durch Ergänzungsvereinbarungen eingefordert werden. 49 Prozent nennen die Vorbereitung auf das EU-Lieferkettengesetz als Grund, gefolgt von der Aussage "Wir fallen in den direkten Geltungsbereich des LkSG" (44 Prozent der Nennungen).

Für die nicht repräsentative Studie wurden 387 für das Risiko- und Krisenmanagement verantwortliche Mitarbeitende von Unternehmen der Ernährungsindustrie online befragt. Teilgenommen haben nicht nur Unternehmen, die unter den Geltungsbereich fallen.

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