Industrie und Handel Zusatzinfos für Konsumenten

Im Sommer 2016 hatten Getränke-Industrie und Handel im Bundesumweltministerium eine Initiative zur freiwilligen zusätzlichen Kennzeichnung von gesetzlich bepfandeten Einweg-Getränkeverpackungen vorgestellt. Der Großteil der teilnehmenden Unternehmen hat die freiwillige Kennzeichnung komplett umgesetzt.

Dienstag, 06. November 2018 - Hersteller
Lebensmittel Praxis
Artikelbild Zusatzinfos für Konsumenten
Bildquelle: Getty Images

Der Kern: Die Verbraucherinnen und Verbraucher finden auf den Etiketten gesetzlich bepfandeter Flaschen und Dosen der Teilnehmer die zusätzlichen Informationen „Einweg“, „Pfand“ sowie die Angabe der Pfandhöhe (0,25 Euro). Diese ergänzen das Pfandlogo der Deutschen Pfandsystem-Gesellschaft (DPG), mit dem in Deutschland rechtskonform vertriebene pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen gekennzeichnet werden.

Die Unternehmen, die gegenüber den Trägerverbänden eine förmliche Erklärung abgegeben haben, stehen laut einer unabhängigen Studie* inzwischen für ca. 86 Prozent des betreffenden Marktvolumens. Der Großteil hatte die Kennzeichnung bereits Ende 2017 auf allen Verpackungen umgesetzt. Darüber hinaus setzen weitere Akteure eine Kennzeichnung im Sinne der Initiative um, die damit eine hohe Relevanz auszeichnet. Unterstützt wird die Verbände-Initiative inzwischen von der Deutschen Pfandsystem-Gesellschaft (DPG), die den am DPG-System teilnehmenden Erstinverkehrbringern eine entsprechende Verbraucherinformation empfiehlt.

Die Initiative wird von der Arbeitsgemeinschaft konsumenten- und ökologieorientierter Getränkeverpackungen e.V. (AKÖG), dem Bund Getränkeverpackungen der Zukunft (BGVZ), der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE), dem Deutschen Brauer-Bund e.V. (DBB), dem Handelsverband Deutschland e.V. (HDE) und der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg) getragen. Unabhängig davon treten ab 1. Januar 2019 neue gesetzliche Regelungen des Verpackungsgesetzes zur Kennzeichnung im Handel in Kraft. Diese sehen für bepfandete Einweg-Getränkeverpackungen sowie für Mehrweg-Getränkeverpackungen eine verpflichtende Kennzeichnung „EINWEG“ bzw. „MEHRWEG“ in der Verkaufsstelle vor.

Neue Produkte

Viel gelesen in Hersteller

Nachhaltigkeit

Sortiment

Personalien Hersteller

Im Gespräch - Hersteller

Warenkunden

LP.economy - Internationale Nachrichten