Das Landgericht Karlsruhe prüft, ob das Augenscreening-Angebot der Drogeriemarktkette dm rechtlich zulässig ist. Die Wettbewerbszentrale hat gegen das Angebot geklagt, das der Drogeriemarkt seit rund einem Jahr in ausgewählten Filialen betreibt.
Die Wettbewerbszentrale sieht in dem Angebot einen Verstoß gegen verschiedene rechtliche Vorgaben, unter anderem gegen das Heilpraktikergesetz. Der Verein, der unter anderem Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft vertritt, fordert, dass dm in seinen Filialen kein Augenscreening zur Feststellung von Augenkrankheiten durch Nicht-Ärzte durchführen lässt und solche Angebote auch nicht bewirbt. Die Wettbewerbszentrale begründet ihr Vorgehen damit, „da die Einhaltung medizinischer Standards ein relevanter Aspekt des Patientenschutzes ist“. Am Landgericht Düsseldorf steht im November ein weiterer Prozess an, der sich gegen den Kooperationspartner von dm richtet.
dm will Rechtssicherheit
Die Drogeriekette hält das Angebot nach eigenen Angaben für rechtmäßig. dm-Geschäftsführer Sebastian Bayer sagte laut der Mitteilung: „Wir wollen Rechtssicherheit.“ Bei einer Niederlage vor dem Landgericht wolle das Unternehmen in die nächste Instanz gehen. Das Screening kostet 14,95 Euro und prüft den Angaben zufolge unter anderem auf Grünen Star. Die Auswertung erfolge mithilfe Künstlicher Intelligenz und sei ärztlich geprüft. Dm betont auf seiner Internetseite allerdings selbst, dass das Screening keine medizinische Diagnose oder ärztliche Untersuchung ersetze.
Trotz des laufenden Rechtsstreits baut dm das Angebot aus. Gestartet war es in acht Filialen, Geschäftsführer Bayer hatte vor wenigen Wochen eine Ausweitung auf 30 Standorte angekündigt – sowohl in ländlichen Regionen in Schleswig-Holstein, wo es vergleichsweise wenige Augenärzte gebe, als auch in Großstädten. Konkrete Nutzungszahlen nennt das Unternehmen nicht, spricht aber von einer guten Resonanz. Zwei Krankenkassen – eine private und eine gesetzliche – hätten das Angebot den Angaben zufolge inzwischen in ihr Leistungsangebot aufgenommen.
