Die EU führt ab Juli 2026 eine Abgabe von drei Euro auf Pakete mit einem Warenwert bis 150 Euro ein. Die Finanzminister der Mitgliedsstaaten verständigten sich bei einem Treffen in Brüssel auf diese Maßnahme. Die Abgabe erheben die nationalen Zollbehörden. Betroffen sind vor allem Online-Händler wie Shein, Temu, Aliexpress und Amazon.
Die Abgabe ist als Übergangslösung gedacht. Ab 2028 sollen alle in die EU importierten Waren vom ersten Euro an zollpflichtig sein. Die derzeit geltende Freigrenze von 150 Euro entfällt dann. Gleichzeitig startet eine digitale Plattform zur Abwicklung und Kontrolle. Ob die Produkte dadurch teurer werden, ist unklar. Die Mehrkosten könnten auch Produzenten oder Importeure übernehmen.
Die EU-Kommission begründet die Maßnahme mit massivem Betrug. Bei 65 Prozent der in die EU geschickten Pakete geben Händler den Angaben zufolge bewusst einen zu niedrigen Wert an, um die Zollbefreiung zu nutzen. Dies benachteilige europäische Unternehmen, die mit den niedrigeren Preisen nicht konkurrieren könnten. Zudem teilen Importeure größere Bestellungen auf kleinere Pakete auf, was zusätzlichen Verpackungsmüll verursache. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem systematischen Missbrauch der Zollfreiheit durch massenhafte Sendungen vor allem aus China.
Shein und Temu verschicken täglich 400.000 Pakete nach Deutschland
Der Online-Handel hat die Zahl der Pakete stark steigen lassen. Laut EU-Kommission kamen 2024 täglich rund zwölf Millionen Pakete in der EU an – deutlich mehr als in den Vorjahren. Nach Angaben des Handelsverbandes Deutschland verschicken Shein und Temu täglich etwa 400.000 Pakete an deutsche Kunden. Der Umsatz der beiden Portale in Deutschland lag 2024 zwischen 2,7 und 3,3 Milliarden Euro. Mehr als 14 Millionen Menschen kauften im vergangenen Jahr bei den beiden Anbietern ein.
Die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ramona Pop, nannte die Maßnahmen erste Schritte gegen die Paketflut. „Außerdem müssen Online-Marktplätze grundsätzlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie unsichere oder gefährliche Produkte vertreiben“, zitierte die Pressemitteilung Pop. Eine Untersuchung der Stiftung Warentest habe gezeigt, dass Produkte im Preissegment unter 150 Euro häufig nicht den EU-Regelungen entsprächen. Die EU-Kommission erwägt Berichten zufolge zusätzlich eine Pauschalabgabe von bis zu zwei Euro auf Bestellungen aus Drittstaaten.

