Ein Erfinder aus dem Kreis Steinfurt hat in einem Patentrechtsstreit gegen Aldi Nord einen Sieg errungen. Das Landgericht Düsseldorf gab der Klage von Uwe Dominik wegen einer Patentverletzung statt.
Stapelhülse seit 2019 patentiert
Der Streit dreht sich um eine elf Zentimeter lange, zylinderförmige Plastikerfindung, die sogenannte Stapelhülse. Diese erleichtert das Stapeln von Pflanzen auf Dänenkarren, die Garten- und Baumärkte sowie Discounter für den Transport und das Aufstellen von Pflanzen nutzen. Dominik entwickelte die Stapelhülse 2017 und ließ sie sich 2019 patentieren. 2023 erhielt er zudem das europäische Patent.
Das Gericht entschied, dass Aldi Nord und dessen Lieferanten künftig keine nachgeahmten Stapelhülsen mehr verwenden dürfen. Dominik plant nun, gegen den weiteren Einsatz nachgeahmter Produkte in anderen Supermärkten vorzugehen.
Höhe des Schadensersatzes noch unklar
Die Höhe des Schadensersatzes steht noch nicht fest. Das Gericht lehnte die Argumentation des Klägers ab, wonach der Schadensersatz am Umsatz berechnet werden solle, den Aldi in dieser Zeit mit dem Pflanzenverkauf erzielt habe. Demnach bestehe keine Kausalität zwischen den verkauften Pflanzen und dem verletzten Patent, erklärte eine Gerichtssprecherin. Denn auch ohne die Stapelhülsen wären die Pflanzen geliefert und in den Filialen verkauft worden.
Aus Sicht der Richter wusste Aldi erst seit einer Abmahnung 2023 von einer möglichen Verletzung des Patentrechts. Dominik war hier vom Jahr 2019 ausgegangen.
Ursprünglich angesetzter Streitwert von 500.000 Euro
Uwe Dominik und seine Anwälte hatten ursprünglich einen Streitwert von 500.000 Euro angesetzt.
Der Anwalt Dominiks berichtet von laufenden Vergleichsverhandlungen mit mehreren Firmen aus der Gartenbau-Branche. Der Erfinder sieht in der Entscheidung ein Grundsatzurteil, das aus seiner Sicht möglicherweise weitreichende Folgen für die Branche haben könnte.
