Das Bundeskartellamt hat Amazon wegen möglicher rechtswidriger Eingriffe in die Preisgestaltung von Händlern auf dem Amazon-Marktplatz abgemahnt. Die Wettbewerbshüter sehen in den Preiskontrollmechanismen des Handelsriesen eine mögliche Behinderung des Onlinehandels, wie die Behörde mitteilte.
Amazon kontrolliert nach Darstellung des Kartellamts die Preise der Marktplatz-Anbieter durch verschiedene Mechanismen. Bei zu hohen Preisen entfernt Amazon die Angebote vom Marktplatz oder blendet diese in der Kaufbox aus. Die Behörde kritisiert besonders die Intransparenz der häufig wechselnden Preisgrenzen. Diese folgten keinen objektiven, überprüfbaren Grundsätzen.
„Der Wettbewerb im Onlinehandel in Deutschland wird zu einem großen Anteil durch Amazons Regeln für die Handelsplattform bestimmt“, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Die Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Wettbewerber sei wettbewerblich bedenklich, da Amazon auf der Plattform selbst als Händler auftrete.
Amazon dominiert deutschen Onlinehandel
Die Wettbewerbshüter befürchten zudem, dass Amazon seine starke Marktposition ausnutzen könnte, um andere Onlinehändler von Preissenkungen abzuhalten. Amazon vereint nach Angaben der Behörde etwa 60 Prozent des Umsatzes im deutschen Onlinehandel auf seiner Webseite.
Amazon wies die Vorwürfe zurück. Eine Sprecherin betonte, mehr als 47.500 deutsche Verkaufspartner legten ihre Preise frei und unabhängig fest. Das Unternehmen wolle keine Preise fördern, die nicht wettbewerbsfähig seien. Amazon hat nun die Möglichkeit zur Stellungnahme. Anschließend können die Wettbewerbshüter das Unternehmen zu Änderungen verpflichten, wogegen Amazon klagen könnte.
