Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen spricht sich vehement für einheitliche Regeln für den Betrieb von automatisierten Kleinstsupermärkten an Sonntagen aus. Diese Container-Verkaufsstellen mit Artikeln des täglichen Bedarfs rechnen sich nur bei durchgehendem Betrieb, so der Verband.
FDP will Gesetzentwurf einbringen
„Kassenlose, digitale Kleinstsupermärkte können gerade in ländlichen Räumen eine sinnvolle Ergänzung bei der Nahversorgung sein“, sagte Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands NRW, der Zeitung „Rheinische Post“. Die Geschäfte müssten aber auch sonntags öffnen dürfen. Derzeit falle die Genehmigungspraxis in den Kommunen unterschiedlich aus.
Die FDP-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag will die rechtliche Situation nun durch einen Gesetzentwurf klären. Automatengeschäfte mit einer Fläche von bis zu 120 Quadratmetern sollen demnach auch sonntags öffnen dürfen, wenn sie ausschließlich Produkte des täglichen Bedarfs anbieten und ohne Personal betrieben werden.
Immer mehr Einzelhändler nutzen die automatisierten Verkaufsstellen als Ergänzung zu ihren regulären Geschäften. Das Sortiment reicht von Süßigkeiten über Getränke bis zu Wurst und Käse.
