Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern plant erweiterte Sonntagsöffnungszeiten für Geschäfte in touristisch bedeutsamen Orten. Diese Geschäfte sollen künftig bereits ab Mitte März statt wie bisher ab Mitte April an Sonntagen öffnen dürfen.
Entwurf wird in Kürze im Kabinett beraten
Der Entwurf zur Änderung der sogenannten Bäderregelung befindet sich nach Angaben des Wirtschaftsministeriums in der Endabstimmung und soll in Kürze im Kabinett beraten werden. Dass die Regierung zustimmen wird, gilt als wahrscheinlich. Die neuen Regelungen sollen auch Öffnungen an Sonntagen unmittelbar vor und nach Weihnachten sowie an Neujahr ermöglichen.
Derzeit gilt die Regelung für 64 Orte und Ortsteile. Darunter sind Kur- und Erholungsorte, anerkannte Ausflugsorte und Weltkulturerbe-Städte. Erfasst sind Geschäfte für Lebensmittel, Bekleidung, Spielwaren, Kosmetik, Kunst und Souvenirs. Die Landesregierung will die Regelung auf weitere Orte ausdehnen.
Verdi und Kirchen warnen vor Belastungen
Gewerbetreibende in Mecklenburg-Vorpommern hatten in der Vergangenheit über Wettbewerbsnachteile geklagt. Sie verwiesen dabei auf liberalere Regelungen in den benachbarten Küstenregionen Schleswig-Holsteins und Polens.
Die Gewerkschaft Verdi und die Kirchen hatten sich in der Vergangenheit gegen eine Ausweitung der Öffnungszeiten ausgesprochen. Die Gewerkschaft befürchtet, dass das Verkaufspersonal zusätzlich belastet werden könnte. Und die Kirchen sehen das Gebot der Sonntagsruhe gefährdet: Denn nach dem Gesetz dürfen die Hauptzeiten der Gottesdienste nicht gestört werden.