Überraschender Vorstoß des tschechischen Investors Daniel Kretinsky und seiner Holdinggesellschaft EPGC: Der möchte den Großhandelskonzern Metro von der Börse nehmen. Metro teilte mit, Kretinsky biete den Aktionären im Rahmen eines Delisting-Erwerbsangebots 5,33 Euro je Stamm- und Vorzugsaktie.
Metro-Vorstand unterstützt das Delisting
Kretinsky besitzt derzeit 49,99 Prozent der Metro-Anteile. Die beiden anderen Großaktionäre, Meridian und Beisheim, wollen ihre Anteile laut der Mitteilung nicht verkaufen. Nach der Ankündigung setzte die Börse den Handel mit den Papieren des SDax-Unternehmens aus.
Der Metro-Vorstand unterstützt nach eigenen Angaben das Delisting. Die Gremien bezeichneten den gebotenen Preis als „signifikante Prämie“ auf den aktuellen sowie den über die vergangenen Monate gewichteten Börsenkurs. Gleichzeitig erklärten Vorstand und Aufsichtsrat, der Preis spiegele ihrer Ansicht nach das langfristige Wachstumspotenzial nicht vollständig wider.
Mitarbeiter-Rechte sollen gewahrt werden
Die Delisting-Vereinbarung bekräftige das gemeinsame Bekenntnis des Managements von EPGC und der Metro zur langfristigen Umsetzung der sCore-Strategie der Metro und der damit verbundenen Wachstumsinvestitionen, heißt es. EPGC und Metro hätten sich darüber hinaus auf weitere wesentliche Punkte wie die Kontinuität im Management, der Corporate Governance sowie dem grundsätzlichen Umfang der Geschäftstätigkeit der Metro AG geeinigt.
Der Vertrag enthält darüber hinaus wichtige Regelungen zur Wahrung der Rechte der Metro-Mitarbeiter, wie zum Beispiel das Bekenntnis zur Beibehaltung der Hauptverwaltung der Metro AG in Düsseldorf sowie ein Bekenntnis zu mitbestimmungs- und tarifvertraglichen Regelungen.
Angebot ohne Volzugsbedingungen und Mindestannahmeschwelle
EPGC hat sich verpflichtet, für die Dauer von 18 Monaten nach dem Delisting keinen Beherrschungsvertrag abzuschließen, es sei denn, die Metro AG nimmt finanzielle Unterstützung durch EPGC in Anspruch. Diese hat die EPGC für eine Übergangszeit zugesagt, soweit dies für die Umsetzung der Strategie erforderlich wäre.
Das Delisting-Angebot unterliegt keinen Vollzugsbedingungen und wird keine Mindestannahmeschwelle enthalten. Es wird zu den in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu genehmigenden Angebotsunterlage dargelegten Bedingungen erfolgen. Nach Genehmigung durch die BaFin wird die Angebotsunterlage nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz veröffentlicht und die Annahmefrist für das Delisting-Angebot beginnt. Beides wird voraussichtlich im März erfolgen.
Metro verpflichtet sich zur Einstellung der Börsennotierung
Vorstand und Aufsichtsrat der Metro werden nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage eine Begründete Stellungnahme veröffentlichen. Darüber hinaus hat sich der Vorstand der Metro verpflichtet, während der Annahmefrist des Delisting-Angebots unter den üblichen Vorbehalten die Einstellung der Börsennotierung der Metro-Aktien zu beantragen. Über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt entscheidet die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse.
EPCG hat Taking Private angedeutet
Mit Wirksamwerden des Widerrufs werden die Aktien der Metro nicht mehr zum Handel an einem inländischen geregelten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zugelassen oder gehandelt. Mit dem Delisting vom geregelten Markt entfallen auch einige der umfangreichen Finanzberichterstattungs- und Kapitalmarktveröffentlichungspflichten von Metro.
EPGC hat angedeutet, dass sie nach einem Delisting ein Taking Private (Herauskaufen außenstehender Aktionäre) der Metro AG durch aktienrechtliche Strukturmaßnahmen anstreben wird
Metro meldet Umsatzsteigerung im ersten Quartal
Metro veröffentlichte zudem Zahlen für das erste Geschäftsquartal. Der Umsatz stieg demnach in den Monaten Oktober bis Dezember 2024 im Jahresvergleich um 5,6 Prozent auf 8,6 Milliarden Euro. Das bereinigte Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen wuchs von 407 auf 412 Millionen Euro.