Die drei Adoptivkinder des Drogerie-Unternehmers Erwin Müller sind mit ihrer Klage gegen einen Pflichtteilsverzichtvertrag endgültig gescheitert. Die Entscheidung des Landgerichts Ulm von Ende Juli über die Abweisung der Klage ist rechtskräftig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Die erwachsenen Adoptierten hatten gegen einen Vertrag geklagt, in dem sie zuvor auf ihren Pflichtteil des Erbes verzichtet hatten. Das Gericht sah keine Anhaltspunkte für eine Nichtigkeit des Vertrags aus formellen Gründen, wie die Kläger behauptet hatten. Die Richterin wies das Argument der Kläger zurück, sie hätten den Vertrag nicht ausreichend lange im Voraus erhalten. Den Adoptierten sei der bevorstehende Beurkundungstermin und die Unterzeichnung des Pflichtteilsverzichtsvertrags bekannt gewesen. Zudem seien sie als Erwachsene in der Lage gewesen, die Tragweite ihres Verzichts einzuschätzen, teilte das Gericht mit.
„Das Urteil des Landgerichts Ulm belegt, dass alle Vorwürfe der Kläger gegen das Ehepaar Müller falsch sind“, erklärte Anton Steiner, der Anwalt des Ehepaars Müller. Bei dem Pflichtteilsverzicht handele es sich um einen normalen Vorgang, wie er bei Erwachsenenadoptionen üblich sei.
Müller-Konzern beschäftigt 35.000 Mitarbeiter
Das Ehepaar Müller hatte die drei Erwachsenen im Jahr 2015 adoptiert. Den Streitwert setzte das Landgericht auf den gesetzlichen Höchstwert von 30 Millionen Euro fest. Der Anwalt der Adoptierten, Maximilian Ott, hatte nach der Urteilsverkündung zunächst erklärt, Rechtsmittel anzustreben. Dies scheiterte jedoch an der Finanzierung der zweiten Instanz.
Der heute 91-jährige Erwin Müller hatte 1953 als gelernter Friseur seinen ersten Salon im bayerischen Unterfahlheim eröffnet. 1973 gründete er in Ulm seinen ersten reinen Drogeriemarkt. Die Drogeriekette beschäftigt nach eigenen Angaben heute rund 35.000 Mitarbeiter und betreibt mehr als 900 Filialen in Europa.
